Lieferbedingungen

Alle Angebote sind bis zum Empfang unserer Auftragsbestätigung für uns unverbindlich.
Für Fremdfabrikate sind die am Liefertage geltenden Preise und Lieferbedingungen ihrer Hersteller maßgebend.

Alle zum Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen und Zeichnungen sind nur angenähert maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Konstruktionsänderungen bleiben uns vorbehalten.

Beanstandungen irgendwelcher Art sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich geltend zu machen.
Teillieferungen sind zulässig. Dem Auftraggeber erwächst aus unvollständiger oder verspäteter Lieferung kein Recht auf Rücktritt oder Schadenersatz, wie ihm auch bei Nichtlieferung ein Schadenersatz nicht zusteht.
Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche.

Gewährleistungspflicht für alle von uns hergestellten und gelieferten Waren übernehmen wir in der Weise, dass wir innerhalb von 6 Monaten, vom Tage der Lieferung an gerechnet, Schäden, welche nachweislich auf mangelhafte Ausführung oder mangelhaftes Material zurückzuführen sind, kostenlos beseitigen oder neue Teile liefern. Alle Teile, für welche Ersatz geleistet wurde, werden unser Eigentum.

Ein Schadenersatzanspruch, der die Höhe des Rechnungsbetrages für den Einzelgegenstand übersteigt, ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Reparatur oder Ersatz mangelhafter Waren. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden von uns nicht übernommen.

Von der Gewährleistung sind alle dem Verbrauch ausgesetzten Gegenstände ausgeschlossen, desgleichen auch alle durch naturgemäßen Verschleiß oder durch besonders ungünstige Betriebsumstände verursachten Beschädigungen.

Für Gegenstände, die wir von anderer Seite beziehen, gelten diejenigen Gewährleistungen und Verpflichtungen, für welche wir die betreffenden Lieferanten haftbar machen können.
Die Beseitigung von Mängeln an größeren Einrichtungen und Apparaten am Aufstellungsort unterliegt besonderer Vereinbarung.

Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne Zustimmung Abänderungen oder Wiederinstandsetzungen an den gelieferten Gegenständen von anderer Seite vorgenommen werden.

Jede weitere Haftung unsererseits, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, auch für mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen, insbesondere schließt unsere Gewährleistungsverpflichtung alle Schadenersatz- und Minderungsansprüche seitens der Besteller aus.

Zeichnungen und Unterlagen erhält der Besteller nur unter der Bedingung, dass sie dritten Personen, insbesondere nicht den mit uns im Wettbewerb stehenden Firmen zugänglich gemacht werden.

Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit aller übrigen nicht.
Gerichtsstand für Entscheidung aller sich ergebenden Streitigkeiten ist Cottbus.